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   BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97   

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BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97 (https://dejure.org/1998,10162)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 1 D 59.97 (https://dejure.org/1998,10162)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 1 D 59.97 (https://dejure.org/1998,10162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Öffnung dienstlich anvertrauter oder zugänglicher Briefsendungen und Entwendung des Inhalts - Bindungswirkung des Strafurteils - Voraussetzungen für das Eingreifen von Milderungsgründen - Anforderungen an das Bestehen einer wirtschaftlichen Notlage - Vereinbarkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 3.96

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und der Kürzung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97
    Sie beruht auf ihm zurechenbarem schwerem Fehlverhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 23. September 1997 - BVerwG 1 D 3.96 -).
  • BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 13.23
    Von der Bindungswirkung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG nicht erfasst werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingegen Tatsachen, die lediglich für die Strafzumessung maßgeblich sind (BVerwG, Urteile vom 31. März 1998 - 1 D 59.97 - juris Rn. 20 und vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 - ZBR 2023, 420 Rn. 30; Beschluss vom 27. Dezember 2016 - 2 B 126.15 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ; Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 88.97 - <BVerwGE 113, 208 = BVerwG DokBer B 1998, 207 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 15 = NVwZ 1998, 1083 = IÖD 1998, 172 = DÖD 1998, 231>; Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 - Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 1 D 32.99 -).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98

    Dienstvergehen eines Beamten durch Beraubung von Briefsendungen - Entfernung

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -, Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -).

    Dies zeigt gerade der vom Senat entschiedene Fall des Mittäters Schöps (Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -).

  • BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 76.98

    Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen des Strafurteils durch das

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -, Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, vgl. Urteil vom 31. März 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 126.15

    AKOS-Erklärung; Ankreuz-Formular; Aufwandsentschädigung; Ausland;

    Nicht erfasst werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur Tatsachen, die nicht konkret Gegenstand der Anklageschrift und des Strafurteils waren und die lediglich für die Strafzumessung maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 D 59.97 - juris Rn. 20, am Beispiel der Schadenshöhe).
  • BVerwG, 08.03.2019 - 2 B 45.18

    Entfernung eines Zollobersekretärs aus dem Dienst aufgrund der Verurteilung wegen

    Von der Bindungswirkung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG nicht erfasst werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingegen Tatsachen, die lediglich für die Strafzumessung maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 D 59.97 - juris Rn. 20 und Beschluss vom 27. Dezember 2016 - 2 B 126.15 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97

    Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 22. Juli 1998 - BVerwG 1 D 11.98 - Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 - Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 82 D 3.17

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zollbeamten, der Gelder nicht abgeführt,

    Von der Bindungswirkung nicht erfasst werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur Tatsachen, die nicht konkret Gegenstand der Anklageschrift und des Strafurteils waren und die lediglich für die Strafzumessung maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 D 59.97 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 25.02.2004 - D 6 B 323/03

    Lösungsbeschluss

    Hinsichtlich der Voraussetzungen für einen solchen Lösungsbeschluss schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.7.1980 - 1 D 65/79 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 19.1.1993 - 1 D 68/91 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 83/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 31.3.1998 - 1 D 59/97 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 31/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 24.11.1999 - 1 D 68/98 - zitiert nach Juris; Urt. v. 20.6.2000 - 1 D 2/99 - zitiert nach Juris; Urt. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 - zitiert nach Juris) an, nach der eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen der Strafgerichte nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich ist.
  • BVerwG, 02.09.1998 - 1 D 3.98
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwaUrteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -, urteilvom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 6d A 5771/00

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst ; Feststellungen zur Zubilligung mildernder

  • BVerwG, 30.06.1999 - 1 D 75.98

    Unterschlagung von Nachnahmebeträgen durch einen Briefzusteller - Bindung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2002 - 6d A 4612/00

    Verletzung von Dienstpflichten eines Beamten aufgrund einer strafrechtlichen

  • BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten

  • BVerwG, 28.10.1998 - 1 D 99.97

    Vorsätzlicher Verstoß gegen Pflichten zu uneigennütziger Amtsführung -

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